Vorsprung durch Expertise: Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Gelnhausen

Die Zahlen sind beeindruckend. Insgesamt 220.932 Millionen Euro nahmen deutsche Versicherungsgesellschaften im Jahr 2020 allein an Beiträgen ein. Das belegt eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft.

Das meiste Geld floss in Lebensversicherungen (103.232 Millionen Euro), auf Platz zwei rangieren die Private Krankenversicherungen und die private Pflegeversicherung mit zusammen 42.800 Millionen Euro, Platz drei belegt das Segment der Schaden- und Unfallversicherung. Hierfür flossen 74.900 Millionen Euro an die Gesellschaften.
Angesichts dieser Summen sollte man eigentlich erwarten, dass die Versicherer ihre Kunden auf Händen tragen. Dass allerdings ist falsch. Wenn es darauf ankommt, machen viele Versicherungen sogar die gegenteilige Erfahrung. Vielfach weigern die Versicherungen selbst in eindeutigen Fällen, einen Schaden zu regulieren. Ein Anlass findet sich fast immer. Zum Teil berufen sich die Assekuranzen auf eine versteckte Klausel im Kleingedruckten, ein anderes Mal unterstellen sie ihrem Kunden eine Mitschuld – oder sie zweifeln direkt den Schaden als solches an.
Geht es um gesundheitliche Fragen – etwa bei der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankenversicherung – , kommt es auch oft zu Streitigkeiten darüber, welche Vorerkrankungen ein Kunde bei Vertragsschluss hatte und ob er diese im obligatorischen Gesundheitscheck ordnungsgemäß und vollständig angegeben hat.

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Von Anzeigepflicht bis Zusatzversicherung

Wenn Sie solche Probleme oder andere Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung haben, sollten Sie sich nach einem Rechtsbeistand umsehen. Jürgen Wahl ist Ihr kompetenter Fachanwalt für Versicherungsrecht in Gelnhausen, Altenhasslau, Hailer, Lieblos und Meerholz. Er vertritt aber auch Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Dank seiner klaren Spezialisierung auf das Gebiet des Versicherungsrechts kann Fachanwalt Wahl Sie bei allen Auseinandersetzungen mit Ihrer Gesellschaft vertreten. Fragen zur Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung gehören ebenso zu seinem Metier wie die Haftpflichtversicherung, die Betriebsausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie das weite Feld des Kranken-, Pflege- und Sozialversicherungsrechts.

Eindeutige Positionierung

Schon die Tatsache, dass ein Kunde sich zur Wehr setzt und einem Anwalt für Versicherungsrecht beauftragt, bewegt den einen oder anderen Versicherer zum Einlenken. Doch auch wenn die Fronten verhärtet bleiben, kann Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Gelnhausen Ihre Rechte durchsetzen, da er mit den Gesellschaften auf Augenhöhe verhandelt.

Wichtig zu wissen ist zudem: Rechtsanwalt Wahl wird nie die Seiten wechseln, sondern vertritt stets nur Versicherungsnehmer oder Makler gegen eine Versicherung.

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Gute Vorbereitung – schnelle Erfolge

Um so schnell wie möglich Erfolge zu erzielen, ist es sinnvoll, zum ersten Gespräch, wenn möglich, bereits die wichtigsten Unterlagen mitzubringen. Denn die beste Voraussetzung für die Prüfung des Versicherungsschutzes ist eine vollständige Sachverhaltsermittlung – inklusive der Einlassungen von Sachverständige, Behörden oder Zeugen.
Wichtig ist daher, dass Sie Ihrem Rechtsanwalt den Versicherungsschein nebst aller Nachträge und der Versicherungsbedingungen überlassen. Er benötigt zudem sämtliche Unterlagen, mit denen Sie Ihren Schaden belegen können – zum Beispiel Rechnungen, Fotos oder Gutachten. Um sich ein Bild Ihre Falles machen zu können, sollte der Kanzlei zudem der vollständigen bisherigen Schriftverkehr mit der Gesellschaft zur Verfügung stehen.

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