Wenn die Versicherung nicht zahlt – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Freigericht

Die Gründe, warum es zwischen einer Versicherung und ihren Kunden knirschen kann, sind vielfältig. Denkbar ist es zum Beispiel, dass ein Kunde sich nach einem Schaden zu lange Zeit lässt, um die Assekuranz zu kontaktieren, den Antrag auf eine Leistung zu spät absendet hat oder dass bereits bei Vertragsschluss ein wichtiges Detail übersehen wurde.

Wahre Klassiker unter den versicherungsrechtlichen Konflikten sind daher Streitigkeiten über den Gesundheitszustand eines Kunden bei Vertragsschluss. Denn wer eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Kranken- bzw. Pflegeversicherung abschließen will, muss im Vorfeld des Vertragsschlusses eine eine Vielzahl an Gesundheitsfragen beantworten. Dabei sind Kunden verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und keine wichtigen Fakten wegzulassen. Das aber ist nicht immer einfach. Denn um im einzuschätzen, wie hoch das Risiko im Fall einer Versicherung ist, fragen die Gesellschaft dabei auch nach Erkrankungen, Beschweren und stationären Aufenthalten in den vorangegangenen Jahren. Schon kleinste Ungenauigkeiten können dabei verhängnisvolle Folgen haben.
Ob ein Kunde die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat, prüft die Versicherung allerdings erst, wenn es darauf ankommt. Also im Leistungsfall. Dann allerdings werden die Gesellschaften erstaunlich kreativ und forschen mit bemerkenswerter Akribie nach Fehlern in der Selbstauskunft. Denn sobald sie nachweisen können, dass der Kunde geschummelt hat – im Versicherungsrecht nennt sich ein solches Verhalten „Obliegenheitsverletzung“ – , können sie sich vor der Leistung drücken.

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Professionelle Unterstützung bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht

Wer sich mit dem Vorwurf einer solche vorvertraglichen Pflichtverletzung konfrontiert sieht, tut gut daran, sich schnellstmöglich einen Rechtsbeistand zu suchen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Freigericht, Somborn und Hasselroth unterstützt Sie in diesen Fällen sowie in allen weiteren versicherungsrechtlichen Fragen – kompetent, fair und verlässlich.

Profitieren Sie von der klaren Ausrichtung der Anwaltskanzlei auf die Spezialmaterie des Versicherungsrechts. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht hat Rechtsanwalt Jürgen Wahl gleich mehrere relevante Zusatzausbildungen absolviert, um Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung kompetent zu vertreten. Diese Doppelqualifikation ist ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt. Denn gerade, wenn es um Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geht, sind neben den versicherungsrechtlichen vielfach auch medizinrechtliche Fragestellungen zu klären.

Darüber hinaus unterstützt Sie die Anwaltskanzlei in Freigericht in allen weiteren Streitigkeiten zu versicherungsrechtlichen Fragen. Sei es, dass eine Betriebsausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlen will, ein Konflikten mit einer Lebensversicherung im Raum steht oder Ihre Gebäudeversicherung nicht zahlen will. Auch bei Problemen mit der Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung finden Sie in Fachanwalt Jürgen Wahl einen verlässlichen Ansprechpartner – ganz in der Nähe.

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Versicherungsrechtliche Kompetenz von der Erstberatung bis zum Gerichtsurteil

Eine gute Beratung beginnt mit einer realistischen Bewertung des Falles. Der Anspruch der Anwaltskanzlei von Jürgen Wahl in Freigericht ist es dabei, praxisgerechte Lösungen zu erzielen. Ein gerichtliches Verfahren ist nur eine Möglichkeit von vielen, um dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr geht es uns darum, für jeden einzelne Fall die optimale Lösung zu finden. Dabei sind die Interessen der Mandanten stets der Maßstab.

Sie benötigen einen juristischen Rat oder Unterstützung bei einem Problem aus dem Bereich des Versicherungsrechts? Nehmen Sie gerne Kontakt auf! Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Freigericht, Somborn und Hasselroth ist Jürgen Wahl Ihr kompetenter Ansprechpartner – bundesweit oder ganz in Ihrer Nähe.

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