Bestens beraten: Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Blankenbach
Versicherungen sind eine Wissenschaft für sich. Nicht nur, weil die Vertragsbedingungen oft intransparent und kompliziert sind. Bei genauem Hinsehen zeigt sich auch: Nicht jedes Produkt, dass findige Vertreter ihren Kunden als „unverzichtbar“ andienen, ist wirklich für jedermann sinnvoll. Vor allem aber garantiert selbst ein klug zusammengestelltes Versicherungsportfolio noch lange kein entspanntes Leben.
Viele Verbraucher bleiben zwar – zum Beispiel nach einem Blechschaden – zunächst noch relativ ruhig – „weil sie ja gut versichert sind“. Diese Gelassenheit schwindet aber spätestens dann, wenn der Fall der Kfz-Versicherung gemeldet ist. Denn selbst wenn ein Kunde jahrelang horrende Versicherungsbeiträge bezahlt hat, kann er bei Weitem nicht immer damit rechnen, dass die Versicherung anstandslos bezahlt.
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Soforthilfe im Versicherungsrecht
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Individuelle Beratung in Blankenbach und Krombach
Das liegt zum einen an der beliebten Taktik der Gesellschaften, gerade bei höheren Summen erst einmal zu mauern und die Schadensregulierung zu verweigern oder zu verzögern. Schuld hat aber auch die komplexe Materie des Versicherungsrechts, die für den Laien kaum noch zu durchdringen ist.
Wer Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, tut daher gut daran, sich für die Auseinandersetzung mit der Assekuranz einen Experten ins Boot zu holen.
Ansprechpartner für alle Fragen des Versicherungsrechts
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Blankenbach und Krombach berät und vertritt Versicherungsnehmer bei allen Fragestellungen dieses Fachgebiets und unterstützt sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüchen.
Dabei ist er Ihr Ansprechpartner insbesondere zu allen Fragen der
Sachversicherung, also zum Beispiel der
- Haftpflichtversicherung,
- der Betriebsausfall- und unterbrechungsversicherung
- sowie der Gebäude und Elementarschadenversicherung.
Gleiches gilt für den Bereich der Personenversicherungen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die
- Lebensversicherung,
- die Berufsunfähigkeitsversicherung,
- die Dienstunfähigkeitsversicherung,
- die private Unfallversicherung,
- die Krankenversicherung,
- die Pflegeversicherung
- sowie Krankengeld- oder Krankentagegeldversicherung sowie die
- Private Unfallversicherung.
Auch wenn sich viele Fälle im Versicherungsrecht vermeintlich ähneln, ist jedes Mandat einzigartig – und bedarf eine maßgeschneiderten Beratung. Versicherungsrechtliche Lösungen nach Schema F werden daher nie zu optimalen Ergebnissen führen. Jürgen Wahl, Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Blankenbach und Krombach berät Sie deshalb stets individuell und entwickelt zusammen mit Ihnen eine optimale Strategie, um die Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung zu einem guten Ende zu führen.
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Nach dem Gesetz haften Privatpersonen für alle Schäden, die sie anderen zufügen unbegrenzt und mit ihrem gesamten Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen einspringt, ist deshalb unverzichtbar. Auch hier sind jedoch die Vertragsbedingungen entscheidend. Denn der Versicherer zahlt stets nur bis zur jenem Betrag, der im Versicherungsvertrag als Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden genannt ist. Liegt der Schaden hingegen über der versicherten Summe, müssen Sie doch wieder mit ihrem Privatvermögen einspringen.
Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, ist es bereits vor Abschluss einer Versicherung ratsam, den Vertrag einem Experten zur Durchsicht zu überlassen. Jürgen Wahl, ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Blankenbach und Krombach kann schon im Vorfeld wichtige juristische Klippen ausmachen und unterstützt Sie gerne, wenn es doch einmal zum Streit mit ihrem Versicherer kommen sollte.